Betrug und Verstoß gegen das Markengesetz in Delmenhorst
Delmenhorst (ots) – Am Sonntag, 02. Februar 2025, gegen 17:00 Uhr, erschien ein 31-jähriger Mann aus dem Ammerland bei der Polizei in Delmenhorst und gab an, betrogen worden zu sein. Er hatte über das Internet ein teures Markenhandy gekauft. Bei der persönlichen Übergabe des Artikels erhielt er die originale Verpackung, die jedoch lediglich eine Fälschung des Handys enthielt. Ihm entstand ein Schaden von über 1.000 Euro.
Zum Schein erwarb er beim selben Anbieter ein weiteres Produkt. Als Übergabeort wurde der Bahnhof Delmenhorst vereinbart. Der Geschädigte begab sich mit Beamten der Polizei dorthin. Nach der Übergabe vor Ort nahmen die Beamten den Verkäufer, einen 18-jährigen Mann aus Stuhr, vor Ort vorläufig fest. Er hatte erneut ein gefälschtes Produkt übergeben.
Gegen ihn wurde ein Verfahren eingeleitet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnete eine Richterin die Beschlagnahme des gefälschten Handys und zweier weiterer, echter Mobiltelefone an. Ferner erließ sie einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Tatverdächtigen. Während dieser Durchsuchung fanden die Beamten ein weiteres Falsifikat.
Im Rahmen der Ermittlungen ergab sich zudem der Verdacht, dass ein 22-jähriger Mann aus Delmenhorst in den Handel mit den gefälschten Markenprodukten verwickelt war. Auch für seine Wohnung wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Durchsuchungsbeschluss erlassen. Bei der Umsetzung fanden die Beamten keine weiteren Fälschungen.
Gegen beide Männer wird nun wegen des Verdachts des Betrugs und des Verstoßes gegen das Markengesetz ermittelt.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei zu gesunder Skepsis. Wenn stark nachgefragte Produkte zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden, ist Vorsicht geboten. Bei Zweifeln sollte besser Abstand vom Geschäft genommen und zunächst das Gespräch mit Vertrauenspersonen gesucht werden.
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