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E-Scooter-Fahrer in Delmenhorst leistet Widerstand bei Polizeikontrolle

von Nordische Post
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Kontrolle eines E-Scooter-Fahrers in Delmenhorst endet mit Widerstand

Delmenhorst (ots) – Am Donnerstag, den 19. September 2024, um 17:45 Uhr, wurde ein E-Scooter-Fahrer in der Innenstadt von Delmenhorst kontrolliert. Der Fahrer zeigte sich während der Kontrolle uneinsichtig und leistete Widerstand.

Aktive Kontrolle durch die Polizei

Ein uniformierter Beamter der Polizei Delmenhorst war zu Fuß in der Innenstadt unterwegs, um Radfahrer und E-Scooter-Fahrer auf etwaiges Fehlverhalten anzusprechen. In der Bahnhofstraße begegnete ihm ein Mann auf einem E-Scooter, der während der Fahrt ein Mobiltelefon am Ohr hielt und das Gerät offensichtlich bediente. Der Beamte forderte den Fahrer zum Halten auf und belehrte ihn, dass die Nutzung des Telefons während der Fahrt untersagt ist.

Uneinsichtigkeit und Widerstand

Der E-Scooter-Fahrer reagierte jedoch uneinsichtig und weigerte sich, seine persönlichen Daten anzugeben. Auch beim Ablesen des Kennzeichens hinderte er den Beamten. Letzterer konnte jedoch erkennen, dass offensichtlich kein Kennzeichen angebracht war. Als der Beamte den Fahrer auf den möglichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz hinwies, äußerte dieser in aggressivem Ton, sich allen weiteren Maßnahmen widersetzen zu wollen.

Fluchtversuch und Einsatz von Pfefferspray

Als der Fahrer versuchte, sich zu Fuß in Richtung Koppelstraße zu entfernen, hielt der Beamte ihn am Arm fest. Der Mann schlug den Arm des Beamten weg und versuchte weiterhin zu flüchten. Um die Flucht zu unterbinden, setzte der Beamte Pfefferspray ein. Lautstarke Beleidigungen und Drohungen begleiteten das Weitergehen des Mannes in einen nahegelegenen Friseursalon.

Unterstützung durch Verstärkung

Aufgrund der Situation, in die mehrere Passanten involviert waren und sich teilweise mit dem Mann solidarisierten, wurde Verstärkung gerufen. Mit dieser Unterstützung wurde der 37-jährige Mann schließlich aus dem Friseursalon geleitet.

Strafverfahren eingeleitet

Gegen den Mann, der weiterhin beleidigende Äußerungen von sich gab, wurde ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung eingeleitet.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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