Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit
Bremen, Rotenburg/Wümme, Stade – Am Freitag, 19. September 2025, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Ergebnisse der Prüfungen
Das Hauptzollamt Bremen hat im Stadtgebiet Bremen, im Landkreis Rotenburg (Wümme) und im Landkreis Stade rund 50 Arbeitnehmende in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben überprüft. Im Landkreis Rotenburg wurden in fünf Fällen noch vor Ort Strafverfahren eingeleitet, da Nicht-EU-Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel eine Arbeit aufgenommen und sich illegal im Bundesgebiet aufgehalten hatten. Die Personen wurden vorläufig festgenommen und es wurde ein Strafverfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet.
Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich im Gesamtbezirk 18 weitere Verdachtsfälle unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, unberechtigten Bezug von Arbeitslosenunterstützungsleistungen, nicht oder nicht ausreichend geleisteter Sozialabgaben oder illegaler Ausländerbeschäftigung. In acht Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen aufgrund nicht mitgeführter Ausweise ausgesprochen.
Zollbekämpfung von Schwarzarbeit
„Der Prüfansatz des Zolls, insbesondere in den besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen zu prüfen, hat auch am Freitag wieder zum Erfolg geführt“, erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen. Der hohe Lohn- und Kostendruck im Hotel- und Gaststättengewerbe führe zu einer erhöhten Anfälligkeit für Schwarzarbeit. Schwarzarbeit sei Wirtschaftskriminalität zu Lasten des Sozialstaates und werde vom Zoll konsequent verfolgt.
Zukünftige Nachprüfungen
An den am Freitag durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Regelungen zum Mindestlohn
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
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