Zoll verhindert Goldschmuggel am Flughafen Bremen
Bremen (ots) – Der Zoll hat am Dienstag, 7. Januar 2025, am Bremer Flughafen bei der Kontrolle einer aus der Türkei einreisenden 52-jährigen Frau Goldschmuck im Wert von über 8.000 Euro entdeckt.
Unrechtmäßiger Gebrauch des grünen Zollausgangs
Die Reisende durchschritt nach ihrer Ankunft mit ihrem Gepäck zunächst vorschriftswidrig den grünen Zollausgang für anmeldefreie Waren, wo sie von Zöllnern zur Kontrolle angehalten wurde. Im Zuge der Prüfung des Reisegepäcks wurden dann acht Schmuckstücke aus Gold festgestellt. Aufgrund der Einzelwerte konnten zwei Schmuckstücke steuerfrei überlassen werden. Für die restlichen sechs Schmuckstücke im Gesamtwert von über 8.000 Euro musste die Reisende rund 1.800 Euro an Steuern zahlen.
Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
Zusätzlich wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
„Sobald die Reisefreimenge überschritten wird, müssen Reisende ihre Waren bei Ankunft in der Europäischen Union im roten Kanal beim Zoll anmelden. Hätte die Reisende bei ihrer Ankunft den roten Zollausgang genutzt und ihren Goldschmuck angemeldet, hätte sie lediglich die fälligen Steuern zahlen müssen“, erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen, und fährt fort: „Das Strafverfahren hätte sie sich so ersparen können.“
Rückgabe des Goldschmucks
Nach Entrichtung der Steuerschuld konnte die Frau ihren Goldschmuck wieder an sich nehmen.
Hinweise für Reisende
Reisende können sich auf der Internetseite zoll.de ausführlich über steuerfreie Einfuhren sowie über die Förmlichkeiten und Einschränkungen bei der Wareneinfuhr in die EU informieren. Im Zweifelsfall sollten alle mitgebrachten Waren im roten Kanal beim Zoll angemeldet werden. Die Reisefreimenge wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auch hier gewährt.
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