Bundespolizei am Bremer Flughafen: Patronen im Handgepäck sichergestellt
Bremen (ots) – Am Mittwochmittag, dem 21. August 2024, konnte die Bundespolizei am Bremer Flughafen einen sicherheitsrelevanten Vorfall aufklären. Ein 26-jähriger Mann hatte die Absicht, nach Palma de Mallorca zu fliegen.
Waffenfund im Handgepäck
Beim Durchleuchten seines Handgepäcks in der Luftsicherheitskontrollstelle stießen die Sicherheitsassistenten auf mehrere verdächtige Gegenstände. Bei näherer Untersuchung entdeckten die Bundespolizisten in einer Innentasche des Gepäckstücks insgesamt vier Patronen.
Unklare Motivation des Reisenden
Der Flugreisende konnte den Beamten nicht erklären, warum er die scharfe Munition mitführte. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde die Munition sichergestellt und gegen den Mann eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz eingereicht. Trotz des Vorfalls konnte der 26-Jährige seine Reise nach Mallorca fortsetzen.
Wichtiger Hinweis der Bundespolizei
Die Bundespolizeiinspektion Bremen weist darauf hin, dass das Mitführen von Patronen oder anderen gefährlichen Gegenständen im Handgepäck bei Flugreisen grundsätzlich verboten ist. Solche Vorfälle führen häufig zu Verzögerungen am Flughafen und können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Reisende ihren Flug verpassen. Darüber hinaus sind für den Erwerb und Besitz von Munition sowie vielen Waffen waffenrechtliche Erlaubnisse erforderlich.
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