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E-Bike-Fahrer fährt bei Rotlicht und wird mehrfach bestraft

von Nordische Post
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Polizei Bremerhaven: Rotlichtfahrt und kein Versicherungsschutz – E-Bike sichergestellt

Bremerhaven (ots) – Ein 45-jähriger Bremerhavener muss sich mit den Konsequenzen seiner Entscheidungen auseinandersetzen, die er am Montagmorgen, dem 19. August, traf. Gegen 6.20 Uhr beobachtete eine Polizeistreife einen Radfahrer, der im Stadtteil Geestemünde bei Rotlicht über die Kreuzung An der Mühle und Schillerstraße fuhr. Dies führte zu einer Verkehrskontrolle.

E-Bike ohne Versicherungskennzeichen

Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass der Radfahrer nicht ordnungsgemäß unterwegs war. Sein E-Bike gab im Stand zusätzlich Leistung ab, sodass er kaum in die Pedale treten musste, um eine konstante Geschwindigkeit zu halten. E-Bikes müssen jedoch mit einem gültigen Versicherungskennzeichen versehen sein. Da am Rad des Bremerhavener kein Kennzeichen angebracht war, führten die Polizisten nicht nur eine Ordnungswidrigkeit wegen des Rotlichtverstoßes aus, sondern erstellten auch eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem wurde dem 45-Jährigen die Weiterfahrt untersagt.

Wiederholungstäter: E-Bike sichergestellt

Nur zehn Minuten nach der ersten Kontrolle bemerkte dieselbe Streifenwagenbesatzung den Mann erneut – diesmal wenige Hundert Meter entfernt. Um weitere Verstöße zu verhindern, stellten die Beamten das E-Bike sicher. Der Bremerhavener kann das Fahrrad erst zurückerhalten, wenn er ein gültiges Kennzeichen und einen Versicherungsschutz für das E-Bike nachweisen kann.

Verkehrsregeln für alle Verkehrsteilnehmenden

Die Polizei weist darauf hin, dass Verkehrsregeln für alle Verkehrsteilnehmenden gelten, auch für Radfahrer. Ein Rotlichtverstoß kann mit einem Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro geahndet werden und zieht einen Punkt im Fahreigungsregister nach sich.

Für (Klein-)Krafträder im Straßenverkehr ist ein gültiger Haftpflicht-Versicherungsschutz Voraussetzung. Hierbei ist ein entsprechendes Kennzeichen notwendig. Dies gilt ebenfalls für E-Scooter.

Wichtige Informationen zum Kauf von E-Bikes

Potentielle Käufer sollten sich darüber informieren, ob sie ein Pedelec, ein E-Bike oder ein S-Pedelec erwerben und welche rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind. Fachhändler sowie Verkehrs- und Fahrradclubs können hierzu umfassende Informationen bereitstellen.

  • Pedelec: Fahrrad mit Elektromotor, Trittunterstützung bis 25 km/h. Häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.
  • E-Bike: Motorisiertes Fahrrad, das auf Knopfdruck ohne Trittunterstützung fährt. Versicherungspflichtig und Führerscheinpflichtig!
  • S-Pedelec: Fahrrad mit Elektromotor, Trittunterstützung bis 45 km/h. Versicherungspflichtig, Helmpflicht und Führerscheinpflichtig!

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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