Datenschutz für Arztpraxen: Sichere Einführung der digitalen Patientenakte
Bremen (ots) – Der Stichtag für die Einführung der digitalen Patientenakte rückt näher – höchste Zeit für Arztpraxen, ihre Datenschutzmaßnahmen den neuen Anforderungen anzupassen. Mit einem neuen Datenschutzpaket in Zusammenarbeit mit der ArztData Gruppe hat Dietmar Niehaus von der IDD GmbH eine Lösung für Arztpraxen geschaffen, die in diesem Bereich kein Risiko eingehen wollen. Wie dieses Paket aufgebaut ist und wie es sich mühelos in den Praxisalltag integrieren lässt, erfahren Sie hier.
Verpflichtende Einführung ab 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Einführung der digitalen Patientenakte in Arztpraxen verpflichtend – ein Meilenstein für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Diese Neuerung bringt viele Vorteile mit sich, darunter effizientere Arbeitsabläufe und eine verbesserte Patientenversorgung. Doch sie birgt auch erhebliche Herausforderungen – insbesondere im Bereich des Datenschutzes. Für Arztpraxen bedeutet dies eine gesteigerte Verantwortung:
- Die sichere Verwaltung personenbezogener Informationen ist nicht nur ethisch geboten, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
- Datenschutzverstöße können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen – von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust bei Patienten.
„Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur eine Abmahnung – er spielt mit der Existenz seiner Praxis“, warnt Dietmar Niehaus. „Ein einziger Datenschutzverstoß kann genügen, um das Vertrauen von Patienten und Partnern unwiederbringlich zu verlieren.“
Kontinuierlicher Datenschutzprozess
„Datenschutz ist kein einmaliger Aufwand, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der immer wieder optimiert werden muss“, betont Dietmar Niehaus weiter. Mit diesem Anspruch hat er gemeinsam mit der ArztData Gruppe ein digitales Datenschutzpaket entwickelt, das alle relevanten Bereiche abdeckt – auch die komplexen Anforderungen rund um die digitale Patientenakte. Das Angebot umfasst:
- Erstellung individueller Datenschutzkonzepte
- Praxisnahe Schulungen des Teams
- Dauerhafte Begleitung durch einen externen Datenschutzbeauftragten – alles online
Der Aufwand für die Praxis ist minimal: Nur ein bis zwei Stunden pro Monat sind notwendig, da der gesamte Prozess ortsunabhängig und effizient gestaltet ist.
Rechte der Patienten
In erster Linie ist es jetzt wichtig, dass sich Arztpraxen beeilen und sicherstellen, dass ihre Prozesse den Anforderungen der digitalen Patientenakte entsprechen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Eine Einwilligung seitens der Patienten ist aufgrund aktueller Änderungen nicht mehr nötig; das Gesetz schreibt das Führen der digitalen Patientenakte vor – auch ohne Einwilligung. Umso wichtiger ist es, hier in Sachen Datenschutz höchste Sicherheit zu gewährleisten. Ebenso müssen Praxen sicherstellen, dass Patienten jederzeit ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung wahrnehmen können.
Datenverarbeitungsprozesse dokumentieren
Ein zentraler Punkt ist die detaillierte Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse: Dies geschieht in einem Verfahrensverzeichnis, das alle relevanten Informationen umfasst. Externe Dienstleister spielen eine entscheidende Rolle, da Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) erforderlich sind, um den datenschutzkonformen Umgang mit Patientendaten sicherzustellen.
„Ohne einen rechtssicheren Vertrag steht jede Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern auf wackeligen Füßen“, so Dietmar Niehaus.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) fordern Praxen heraus: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, sichere Backups und die Optimierung der IT-Infrastruktur müssen gewährleistet sein. Regelmäßige Schulungen des Praxispersonals sind ebenfalls unerlässlich. „Jede Sicherheitsmaßnahme ist nur so stark wie die Menschen, die sie umsetzen“, betont Dietmar Niehaus.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Besonders kontrovers ist das Thema Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Sie ist laut Gesetz nur bei einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der Patienten erforderlich. Dietmar Niehaus sieht hierin oft eine unnötige Panikmache: „Wer korrekt vorgeht, kann sich diesen zusätzlichen Aufwand meist sparen.“ Sollte es dennoch zu einem Vorfall kommen, müssen Praxen die Meldepflicht von Datenschutzverletzungen beachten.
Gesamtlösung für Arztpraxen
Dietmar Niehaus hat mit seinem neuen Datenschutzpaket eine Lösung geschaffen, die Arztpraxen ganzheitlich in Sachen Datenschutz unterstützt. Das Konzept basiert auf seinen bewährten Methoden und wird für Arztpraxen vollständig online angeboten. „Wir haben die Erfahrung aus unzähligen Vor-Ort-Terminen genommen und sie in ein effizientes Online-Format überführt“, erklärt Dietmar Niehaus.
Finanzielle Förderung des Datenschutzes
Das Paket enthält alle notwendigen Bausteine für einen rechtskonformen Datenschutz: Verfahrensbeschreibungen, Verträge mit Dienstleistern und Schulungen für die Mitarbeiter sind ebenfalls enthalten. Besonders entlastend: Das Paket beinhaltet die Bereitstellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. „Unser Ziel ist es, den Aufwand auf ein bis zwei Stunden im Monat zu reduzieren“, betont der Experte.
„Die digitale Patientenakte bringt viele Vorteile – jedoch nur, wenn der Datenschutz von Anfang an stimmt“, warnt Dietmar Niehaus abschließend.
Foto von Jahanzeb Ahsan auf Unsplash
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