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Bundesregierung plant Grundgesetzänderung zur Schuldenentlastung für Kommunen vor Bundestagswahl

von Nordische Post
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Bundesregierung plant Übernahme von Altschulden

Bremen/Berlin (ots) – Die Bundesregierung will noch vor den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen, um hoch verschuldete Städte und Gemeinden von ihren Kreditverpflichtungen zu befreien. Ein entsprechender Referentenentwurf, der dem WESER-KURIER vorliegt, wurde am Montag den Finanzministerien der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden zugeleitet.

Diese haben jetzt bis Mittwoch, 22. Januar, Zeit, Stellung zu der geplanten Gesetzesänderung zu beziehen. Noch Anfang Februar soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden.

Profiteure der Altschuldenregelung

Von einer solchen Altschuldenregelung würden Bremen und Bremerhaven, aber auch die strukturschwachen Städte im Ruhrgebiet und anderswo in der Republik erheblich profitieren. Die Rückzahlung von sogenannten Kassen- oder Liquiditätskrediten schränkt die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden stark ein. Insgesamt belaufen sich diese Schulden der Städte und Gemeinden auf etwa 31 Milliarden Euro.

Vorgesehene Maßnahmen des Finanzministeriums

Geht es nach den Vorstellungen des Finanzministeriums, sollen zunächst – wie im Land Bremen schon geschehen – die Länder die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen der Städte übernehmen. Dann wiederum beteiligt sich der Bund einmalig in Höhe von bis zu 50 Prozent an Kassenkrediten, die vor Ende 2023 aufgenommen wurden.

„Es ist gut, dass der Bund jetzt einen Vorschlag für die kommunalen Altschulden vorgelegt hat“, sagt Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD).

Foto von Jahanzeb Ahsan auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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