Polizei Bremerhaven erweitert Onlinewache
Hasskommentare ab sofort online melden
Bremerhaven (ots) – Die Polizei Bremerhaven hat ihre Onlinewache erweitert und ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern nun, Hasskommentare direkt über das Online-Portal zu melden. Dieses neue Modul stellt einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen Hassrede im Internet dar.
Was versteht man unter Hassrede?
Unter Hassrede werden abwertende oder menschenverachtende Äußerungen verstanden, die sich gegen bestimmte Personen oder Gruppen richten. Hierzu gehören Äußerungen, die auf Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, Weltanschauung oder Religion abzielen. Hassrede äußert sich häufig in sozialen Netzwerken und kann von rassistischen über sexistische bis hin zu extremistischen Inhalten reichen, die auch Holocaustleugnung oder Gewaltverherrlichung umfassen können.
Solche Äußerungen sind im digitalen Raum strafbar, wenn sie die Rechte anderer verletzen. Besonders relevant ist hierbei § 130 StGB, der Volksverhetzung behandelt und es bestraft, wenn zu Hass und Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgerufen wird.
Einfacher Zugang zur Online-Anzeige
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger strafrechtlich relevante Inhalte, wie beispielsweise Volksverhetzung, der Polizei Bremerhaven online melden. Der Zugang erfolgt über die Webseite www.polizei.bremerhaven.de durch Anklicken des Buttons ONLINEWACHE. Anschließend werden die Nutzer zu dem entsprechenden Portal weitergeleitet. Die Onlinewache ist sowohl über Computer als auch über mobile Geräte erreichbar.
Die Polizei geht konsequent gegen Hassrede vor
Die Polizei Bremerhaven versichert, dass alle eingegangenen Anzeigen sorgfältig geprüft werden. Bei festgestellten Verstößen gegen das Strafrecht wird konsequent gegen die Täter vorgegangen.
Appell an die Bevölkerung
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, hasserfüllte Äußerungen im Netz nicht unkommentiert zu lassen, sondern aktiv Stellung zu beziehen. Es ist wichtig, solche Hasskommentare zu dokumentieren. Dies umfasst die Festhaltung der Fundstelle (Website), die zugehörige URL sowie Screenshots der betreffenden Inhalte. Diese Informationen sollten dann sowohl an den Plattformbetreiber als auch direkt an die Polizei weitergeleitet werden.
Bitte beachten Sie: Die Online-Anzeige ist nicht für Notfälle geeignet und ersetzt nicht den Notruf 110. Bei unmittelbarer Gefahr oder wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat sind, wählen Sie bitte direkt den Notruf.
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