POL-Bremerhaven: Autofahrer sammelt “sieben auf einen Streich”
Bremerhaven (ots) – Diese Redensart mag aus dem Märchen des “Tapferen Schneiderleins” stammen, aber sie beschreibt auch einen Vorfall, der sich am Mittwochmorgen in Bremerhaven ereignet hat. Ein 28-jähriger Autofahrer, dessen Fahrverhalten wenig märchenhaft war, wurde von der Polizei kontrolliert. Das Ergebnis: mehrere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Aufmerksamkeit durch riskantes Fahrverhalten
Gegen 7:20 Uhr fiel der Fahrer eines VW Polo im Bereich Schulstraße/Ludwigstraße auf. Ein Polizeibeamter, der gerade auf Fahrradstreife war, beobachtete, wie der Polofahrer ohne Sicherheitsgurt unterwegs war. Der Beamte wollte ihn kontrollieren und hielt mit dem Fahrrad direkt an seinem Fenster. Doch der Fahrer ignorierte die Zeichen und raste in Richtung Innenstadt davon.
Rasanter Fluchtversuch mit schweren Verstößen
Während seiner Flucht missachtete er verschiedene Verkehrsregeln, darunter das Überfahren einer durchgezogenen Linie auf der Alten Geestebrücke. Zeugen berichteten zudem von einer Geschwindigkeitsüberschreitung sowie dem überfahren einer roten Ampel auf der Kirchenstraße.
Festnahme und schwerwiegende Vorwürfe
Die Fahndung nach dem Fahrer wurde von den Kollegen in der Leitstelle koordiniert und brachte schnell Erfolg: Eine Streifenwagenbesatzung konnte den Polo schließlich an der nördlichen Bürgermeister-Smidt-Straße ausfindig machen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 28-Jährige erheblich alkoholisiert war, was durch einen Atemalkoholtest bestätigt wurde.
Weitere Verstöße ans Licht gebracht
Zusätzlich wurde entdeckt, dass die Kennzeichen des Wagens wahrscheinlich aus einem Diebstahl stammen. Der VW selbst war als stillgelegt vermerkt, was bedeutete, dass kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Zudem stellte sich heraus, dass der Autofahrer keine gültige Fahrerlaubnis hatte.
Rechtliche Konsequenzen
Die Polizeibeamten beschlagnahmten den Schlüssel des VW und nahmen den 28-Jährigen zur Blutentnahme mit. Er sieht sich nun Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegenüber. Zusätzlich beging er mindestens drei Ordnungswidrigkeiten gemäß der Straßenverkehrsordnung.
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