Entscheidende Schritte zu mehr Effizienz und Innovation in der ARD
München/Bremen (ots) – Noch vor der Ratifizierung durch die Landesparlamente und einem möglichen Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags zum 1. Dezember 2025 stellten die ARD-Häuser verschiedene Initiativen vor, mit denen sie bereits jetzt die notwendigen Weichen für die Umsetzung der Reformen stellen.
Konferenz der Intendantinnen und Intendanten
Die Vorgaben des Reformstaatsvertrags standen im Mittelpunkt einer gemeinsamen Konferenz der Intendantinnen und Intendanten der ARD und der Vorsitzenden der Aufsichtsorgane. Bei ihrem jüngsten Treffen vom 8. bis 9. April in Kiel ging es darum, einen Fahrplan zur weiteren Umsetzung der eigenen Anstrengungen um mehr Effizienz und Innovation sowie der Reformvorgaben der Länder zu vereinbaren, die voraussichtlich ab Ende des Jahres gelten sollen.
Neuer Medienstaatsvertrag und ARD-Staatsvertrag
Der zu erwartende neue Medienstaatsvertrag und der neue ARD-Staatsvertrag sehen zahlreiche Veränderungen für den Senderverbund vor, die zu mehr Effizienz und Innovation führen sollen. Petra Rossbrey, HR-Verwaltungsratsvorsitzende und Vorsitzende des GVK-Finanzausschusses, äußerte sich positiv zur Reformbereitschaft der ARD: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Intendantinnen und Intendanten auch schon vor seiner endgültigen Ratifizierung in die Umsetzung des Reformstaatsvertrages gehen.“
Dieser Staatsvertrag legt die Grundlage für eine vertiefte Arbeitsteilung innerhalb der ARD. Das Federführungsprinzip wird einzelnen Anstalten wichtige Teilbereiche der Bereitstellung der Infrastruktur anvertrauen, um Kosten und Leistungen transparenter und effizienter zu steuern.
Programmliche Zusammenarbeit und Aufsicht
Auch bei der programmlichen Zusammenarbeit wird es zu Veränderungen kommen: In einzelnen redaktionellen Kompetenzfeldern sollen Kooperationen weiter ausgebaut werden, um die freiwerdenden Mittel für innovative Formate und den Online-Bereich nutzen zu können. Dr. Klaus Sondergeld, Vorsitzender des Rundfunkrats von Radio Bremen, betont, dass die föderale Vielfalt der Perspektiven auf die gemeinsamen Themen im Angebot der ARD ausgebaut werden müsse.
Für die Aufsicht in der ARD ergeben sich aus dem Reformstaatsvertrag ebenfalls Anpassungen: Die künftige Gremienvertreterkonferenz wird eine Aufsichtsfunktion über die Gestaltung der Angebote im Ersten Deutschen Fernsehen und der ARD-Mediathek erhalten. Zudem soll ein sechsköpfiger Medienrat eingeführt werden, der die Auftragserfüllung der öffentlich-rechtlichen Medien evaluiert.
Um die Weichen für die strukturelle Neuausrichtung der ARD-Aufsicht zu stellen, arbeitet die ARD-GVK an einer grundlegenden Anpassung ihrer Geschäftsordnung. Laut Rossbrey wird ein zeitlicher Mehraufwand auf die ehrenamtlichen Vertretungen der Gremien zukommen, was eine gute Vorbereitung erfordere.
Fazit
Sondergeld ergänzt: „Wir verstehen die neuen gesetzlichen Vorgaben als klaren Auftrag zur Schaffung einer effizienteren und innovativeren ARD.“ Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich im Oktober vergangenen Jahres auf einen neuen Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Dieser wurde im März dieses Jahres unterzeichnet und tritt bei Zustimmung der Landesparlamente zum 01.12.2025 in Kraft.
Über die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz
Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) setzt sich aus den Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Welle zusammen. Sie berät die Intendantenkonferenz der ARD insbesondere bei grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung und -struktur, der Unternehmensstrategie und der Rundfunkpolitik.
Zu den besonderen Anliegen der GVK zählen die gesellschaftliche Verankerung und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Schärfung des öffentlich-rechtlichen Programmprofils.
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